Teilnahmebedingungen TORO-X
1. Mit Anmeldung zum TORO-X bestätigen Sie, auf eigenes Risiko teilzunehmen, fit und gesund zu sein, sowie bei einer Krankenkasse versichert zu sein. Sie haben keine Gesundheitsschäden durch Krankheit oder Unfall erlitten, die ihre Teilnahme am Event ausschließen. Sie schützen sich in den verschiedenen Disziplinen durch entsprechende Schutzausrüstung, zumindest mit Helm (Helmpflicht!!!) und Schutzkleidung. Die mitgebrachten Mountainbikes müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein.
2. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Durch den Veranstalter sind Sie ansonsten nicht versichert. Die Benutzung der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt gegenüber Ihnen und Dritten keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für den Verlust von Gegenständen oder Wertsachen. Sie als Teilnehmer und Dritte verzichten unter Ausschluss des Rechtsweges für sich und ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit dem Event erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter und dessen Helfer. Sie melden selbst verursachte Schäden an Gegenständen oder Personen dem Veranstalter schnellstmöglich.
3. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme erfolgt keine Erstattung des Startgeldes. Verhinderte Teilnehmer, die sich am Eventtag nicht ordnungsgemäß zur angegebenen Startzeit einfinden, werden als ausgefallen betrachtet; auch sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Durch ihre Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass ihre Personendaten und Fotos, Film- oder Videoaufzeichnungen sowie Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden können.
4. Sie müssen der für sie ausgewiesenen Strecke folgen. Wird ein Kontrollposten von einem Team nicht passiert, kann keine Wertung erfolgen. Die Zeitwertung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Im öffentlichen Straßenverkehr gilt die STVO. Sie haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmenden selbst die Verantwortung zu tragen. Das gleiche gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren.
5. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter bzw. Helfer ist Folge zu leisten. Verstöße dagegen oder gegen diese Teilnahmebedingungen können zum Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme führen.
6. Sie gehen verantwortlich und pfleglich mit der Natur um und entsorgen Müll in den dafür vorgesehenen Müllbehältern.
7. Der Veranstalter des TORO-X behält sich das Recht vor, die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, extremer Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen das Datum, den Zeitplan, die Strecken oder die Startzeiten und –orte zu ändern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes oder sonstige Regressansprüche.
9. Ummeldungen einzelner Teilnehmer in bereits angemeldeten Teams werden mit € 10,- je Ummeldung berechnet. Eine Weitergabe der Startnummer an eine andere Person ist ohne Ummeldung beim Veranstalter nicht gestattet.
10. Durch ihre Anmeldung, die erst durch Geldeingang des Startgeldes gültig ist, erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen des TORO-X einverstanden. Die Teilnahme ist ab einem Alter von etwa 16 Jahren möglich. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren sind die Unterschriften sowohl bei der Bestätigung der Teilnahmebedingungen, als auch bei der Anmeldung durch eine(n) Erziehungsberechtigten zu leisten.


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